Abschlüsse im Sekundarbereich I (Herr Peter am 19.01.03)

Die Realschule umfasst die Klassen 7 bis 10 und gehört damit neben anderen Schulformen zum
Sekundarbereich I. Folgende Abschlüsse können in den Schulen des Sekundarbereichs I erworben
werden:

Nach dem 10. Schuljahrgang:

1. der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,
2. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
3. der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Nach dem 9. Schuljahrgang:

1. der Hauptschulabschluss,
2. der Abschluss der Schule für Lernbehinderte.

Der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (nach dem 10. Schuljahrgang) vermittelt die glei-
che Berechtigung wie der Hauptschulabschluss (nach dem 9. Schuljahrgang).
Der Erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und des
Fachgymnasiums sowie nach Maßgabe der Aufnahmevoraussetzungen zum Besuch weiterer Schu-
len im Sekundarbereich II.

 

Abschlüsse in der Realschule und deren Voraussetzungen

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen
Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat, wer also in allen Fächern mindestens ausreichende
Leistungen erzielt oder höchstens eine fünf im Zeugnis stehen hat.

Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des
Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss hinaus im Durchschnitt befriedigende Leistungen
1. in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
2. in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache (Englisch) und Mathematik
erbracht hat.

Hauptschulabschluss bzw. Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss

Erhält eine Schülerin oder ein Schüler in der Realschule keinen der beiden oben genannten Ab-
schlüsse, so kann die Realschule auch den Hauptschulabschluss bzw. den Sekundarabschluss I -
Hauptschulabschluss vergeben.